Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk 
Vereinigung des Fahrrad- und Kraftrad-Gewerbes


Pressemitteilungen:

Europacup Zweirad 2024: Internationale Spitzenleistungen im Fokus

Am Freitag, den 16. Februar, versammelten sich die besten europäischen Nachwuchsfachkräfte des Zweirad-Handwerks in Münster, um ihre praktischen Fähigkeiten beim Europacup zu messen. Dieser Wettbewerb stellt den Höhepunkt der Zweirad Ausbildung dar. In den beiden Disziplinen Fahrrad- und Motorradtechnik traten insgesamt 30 Teilnehmer aus acht Nationen gegeneinander an. Bereits am Donnerstag hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, sich im Rahmen einer Stadtrundfahrt und beim Bürgermeisterempfang im historischen Rathaus kennenzulernen.

Das Team Deutschland wurde in der Motorradtechnik von den talentierten Nachwuchsfachkräften Felix Schüßler und Aaron Lutz vertreten. In der Disziplin Fahrradtechnik haben Steffen Hanel und Lennart Kreft die deutsche Fahne hochgehalten. Die vier Kandidaten setzten sich bereits auf Bundesebene durch und wurden nun von Werner Metzger, Obermeister der Zweiradmechaniker-Innung Baden-Württemberg, unterstützt. Jeder Teilnehmer musste sich an sechs Stationen beweisen. Neben Diagnose- und Fahrwerksaufgaben stand in der Motorradtechnik auch der Umbau eines Motors auf einstellbare Stoßstangen sowie die Vermessung von Komponenten auf dem Programm. In der Fahrradtechnik waren unter anderem das Nachrüsten eines Di2-Systems und das Einspeichen eines Laufrads gefragt.

Gegen 18 Uhr fand die feierliche Siegerehrung durch die ehemalige Bundesbildungsministerin Anja Karliczek statt. Dabei setzte sich in der Fahrradtechnik der Deutsche Steffen Hanel gegenüber der Konkurrenz durch. Die weiten Podiumsplätze belegten Oliviér Péter aus der Schweiz (Platz 2) und Simon Matthias Pointner aus Österreich (Platz 3). Lennart Kreft verpasste das Podium denkbar knapp und belegte mit nur um einen Punkt Abstand den vierten Platz.

In der Disziplin Motorradtechnik gelang den Niederlanden ein Doppelsieg: Sem van Voorden setzte sich vor Sebastiaan Steemers durch. Den dritten Platz belegte Felix Schüßler aus Deutschland, sein Landsmann Aaron Lutz landete auf dem sechsten Platz.

Diese Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie der Europacup junge Talente aus dem Zweirad-Handwerk zusammenbringt und die Zukunft der Branche fördert. Der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk und die Handwerkskammer Münster haben diesen Wettbewerb erstmals gemeinsam ausgetragen. Fahrrad- und Industrieverbände sowie Branchenunternehmen unterstützen durch Sach- und Geldspenden. Besonders hervorzuheben ist das ehrenamtliche Engagement der Prüfer, die die Arbeit der Nachwuchsfachkräfte gemeinsam beurteilten.

 

 


Zweirad-Handwerk lehnt starre EU-Vorgaben zu Zahlungszielen ab

Hilden, 10. November 2023. Die EU plant, in einer Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu verbieten. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag würde Zweiradbetriebe stark belasten. Der Bundesinnungsverband hat sich dagegen ausgesprochen und eine Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht. 

Lange Zahlungsfristen vermeiden Kredite

Wenn Großkunden Händler zwingen, lange Zahlungsfristen zu akzeptieren, hat das zur Folge, dass sie ihr Geld erst verspätet bekommen. Hier will die EU ansetzen und eine Maximaldauer von 30 Tagen einführen. Allerdings wurde im Gesetzgebungsverfahren völlig außer Acht gelassen, dass lange Zahlungsfristen für den Handel vorteilhaft sein können. Nämlich dann, wenn kleine und mittlere Händler sie mit ihren Lieferanten vereinbaren. In diesem Fall haben sie für die Begleichung der Rechnung mehr Zeit – und sind weniger auf Kredite angewiesen. 

Forderung

„Wir verlangen, dass es weiterhin möglich sein muss, mit Lieferanten längere Zahlungsfristen als 30 Tage zu vereinbaren“ fasst Bundesinnungsmeister Franz-Josef Feldkämper die Position des Zweirad-Handwerks zusammen. Darüber hinaus lehnt die Branchenorganisation die im Verordnungsentwurf geplante Behörde ab, die die Einhaltung von Zahlungsfristen kontrollieren soll. „Wir brauchen keine neue Behörde und erst recht keine Überwachung unbescholtener Händler“, so Feldkämper weiter. 

 






Für mehr Sicherheit: Neue Leitfäden zum Teiletausch für E-Bikes 25 und E-Bikes 45 

Hilden, 5. Mai 2023. Was dürfen Fahrradwerkstätten an E-Bikes (Pedelecs / E-Bike 25 und schnelle S-Pedelecs / E-Bike 45) verändern und bei welchen Bauteilen und bei welchem Zubehör braucht es gegebenenfalls die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter? Schon seit 2015 beschäftigt sich die Fahrradbranche intensiv mit dem Thema und hat zuletzt 2018 Handlungsempfehlungen herausgegeben. Zum Beginn der Fahrradsaison 2023 war es wieder Zeit für eine Aktualisierung. Führende Institute und Verbände haben in einer Arbeitsgruppe die Empfehlungen angepasst, um Fahrradwerkstätten, aber auch Verbrauchern Orientierung und Sicherheit zu geben. 

Teiletausch bei E-Bikes muss besonderen Anforderungen genügen

Sowohl der Austausch von Verschleißteilen als auch individuelle Anpassungen sind bei Fahrrädern schon lange eine Selbstverständlichkeit. Bei E-Bikes gilt es genauer hinzuschauen. Hier dürfen bestimmte Bauteile nicht ohne Weiteres getauscht werden. Ein Grund ist, dass E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h die Anforderungen der EU-weit erforderlichen CE-Konformität erfüllen müssen. Dieses Zertifikat gibt Verbrauchern die Sicherheit, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Werden Teile ausgetauscht oder neu montiert, die potenziell die Haltbarkeit beeinträchtigen oder das Fahrverhalten verändern, kann dies zum Erlöschen der CE-Konformität und dem Verlust der Gewährleistung des Herstellers führen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern darüber hinaus schnelle E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h (E-Bike 45 / S-Pedelecs). Sie gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen damit besonders strengen Bestimmungen. Ähnlich wie bei Motorrädern oder Pkw gibt es hier sehr konkrete Vorgaben des Gesetzgebers.

Um Sicherheit bei diesem komplexen Thema zu geben, haben führende Institute und Verbände ihre Fachexpertise in eine „Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs“ eingebracht. In zwei Tabellen für E-Bike 25 (Pedelec) und die schnelle Klasse der E-Bike 45 (S-Pedelec) wird der Austausch von Bauteilen in verschiedene Kategorien behandelt. Die Kernpunkte: 

E-Bike 25 (Pedelec / EPAC)

  • Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers / Systemanbieters getauscht werden dürfen. Beispiele: Motor, Bedieneinheit am Lenker, Akku etc.
  • Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen. Beispiele: Bremsanlage, Starr- oder Federgabel etc.
  • Bauteile, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers getauscht werden dürfen. Beispiele: Reifen, Bremsbeläge, Lenker-Vorbau-Einheit, Scheinwerfer etc.
  • Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwendig ist. Beispiele: Pedale, Rücklicht, Ständer, Glocke etc.
  • Zubehör mit besonderen Hinweisen beim Anbau. Beispiele: Kindersitze, Anhänger, zusätzliche Gepäckträger etc.

 E-Bike 45 (schnelle S-Pedelecs)

Anders als E-Bike 25 gelten schnelle E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis max. 45 km/h als Kraftfahrzeuge. Sie unterliegen entweder der EU-Richtlinie 2002/24/EG oder der EU-Verordnung Nr. 168/2013. Wie bei anderen Kraftfahrzeugen gelten hier strenge Regeln.

Im Einzelnen werden in der Liste folgende Kategorien bzw. Themen behandelt:

  • Bauteile, die bei Vorliegen eines gültigen Prüfungszeugnisses (Teilegenehmigung ABE, EG, ECE) oder Teilegutachten getauscht werden dürfen. Beispiele: Bremsanlage, Lenker-Vorbau-Einheit, Scheinwerfer, Rückspiegel, Hupe, Pedale
  • Bauteile, die unter Berücksichtigung besonderer Bedingungen ausgetauscht werden dürfen. Beispiele: Reifen, Sattel, Kette/Zahnriemen
  • Hinweise zum Anbau von Zubehör. Nicht zulässig sind beispielsweise zusätzliche Akku-Scheinwerfer oder Lenkerhörnchen (Bar-Ends), Kinderanhänger und Anhänger ohne entsprechende Verbindungsbescheinigung.

Bauteile, die nicht in der Liste aufgeführt sind, dürfen nur gegen Originalbauteile des Fahrzeug- und/oder Bauteileherstellers ausgetauscht werden. Vor Arbeiten an den Fahrzeugen sind zudem grundsätzlich die Angaben in den Herstellerpapieren zu prüfen. 

Zitate zum Zweck des Leitfadens

„Mit dem vorliegenden Leitfaden zum Teiletausch bei E-Bikes wollen wir in erster Linie den Werkstätten, aber auch den Verbrauchern eine klare Orientierung geben und im Sinne der Sicherheit aller Beteiligten auf breiter Basis informieren, bzw. sensibilisieren“, so die mitwirkenden Institute und Verbände. Vielfach sei nicht klar, worauf man beim Tausch unbedingt achten sollte und was problemlos sei. Bei den Vorgaben der Hersteller und des Gesetzgebers gehe es darum, die Sicherheit im dauerhaften Gebrauch zu gewährleisten. „Die Dauerbelastungen bei E-Bikes sind teilweise um ein Vielfaches höher als bei einem Fahrrad. Zugelassene Teile sind dementsprechend getestet und freigegeben.“ Besondere Aufmerksamkeit erfordern zudem schnelle E-Bikes 45 / S-Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h, die als Kraftfahrzeuge gelten.

 Mitwirkende Institute und Verbände:

An der Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs sind folgende Institute und Verbände beteiligt: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut, Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). 



Aktualisierte Arbeitswerteliste mit neuer Kategorie

Hilden, 20.03.2023. Der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk hat zum Saisonstart die neue Arbeitswerteliste veröffentlicht. Im Dezember letzten Jahres tagte der Arbeitskreis „Arbeitswerte-Liste“, ein Zusammenschluss der Wirtschaftsverbände ZIV , VSF, VDZ und BIV, in der VDZ Verbandsgeschäftsstelle in Bielefeld und diskutierte über die anstehenden Aktualisierungen und die Weiterentwicklung.

Neben Anpassungen der Arbeitszeiten wurde auch eine neue Kategorie geschaffen: Lastenräder werden ab sofort als Zeitaufschlag in einer gesonderten Kategorie  geführt. Die Wartung von Lastenrädern ist aufgrund ihrer Größe  und Ausprägungsvielfalt meist deutlich umfangreicher und beansprucht daher mehr Zeit, als die Wartung anderer Räder. Die Zeiten wurden auf Basis der letzten Händler- und Herstellerumfrage mit Lastenradspezialisten abgestimmt. 

Die AW-Liste ist eine unverbindliche Orientierungshilfe für Werkstätten, Händler und Sachverständige und unterstützt bei der Rechnungserstellung und der Erstellung von Kostenvoranschlägen. 



Erfolgreiches Grundlagenseminar für angehende Zweirad-Sachverständige 

Hilden, 20. März 2023. Ob mit oder ohne Elektromotor, als Baustein der Mobilitätswende, Geldanlage oder Sportgerät bewegt sich das Interesse am Fahrradmarkt seit Jahren im Aufschwung. Somit steigt aber auch das Konfliktpersonal zwischen Kunden, Versicherungen, Leasingfirmen und Werkstätten. Für eine ordentliche Vermittlung Tatsachenfeststellung bedarf es qualifizierter Sachverständiger mit Fachwissen. Am 24. Und 25. Februar lud der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk zu einem zweitägigen Grundlagenseminar für freie Sachverständige in die Geschäftsstelle nach Hilden ein. Marcus Büttner, Geschäftsführer BIV, Felix Lindhorst, Gewerbespezifische Informationstransferstelle, und Frank Drescher, Fahrrad Sachverständiger ö.b.u.v. der IHK Lübeck, führten gemeinsam durch das zweitägige Grundlagenseminar, an dem rund 20 Teilnehmer aus ganz Deutschland, teilnahmen. 

Zu den Seminarinhalten zählten die Vermittlung von Fahrrad-Fachwissen und die Grundlagen der Gutachtenerstellung. Felix Lindhorst gab eine Einführung in den Fahrradmarkt und referierte über die rechtlichen Unterscheidungen zwischen Fahrrädern und Kraftfahrzeugen.  Fahrräder und E-Bikes gewannen vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie an großer Bedeutung was sich entsprechend positiv auf die Verkaufszahlen auswirkte. 2020 wurden 5,04 Millionen Fahrräder verkauft, 3,5 Millionen Deutsche verreisten im ersten Pandemie-Jahr, teilweise erstmalig, mit dem Rad. Doch mehr Fahrräder und E-Bikes im Straßenverkehr führen zu mehr Unfällen und im ungünstigsten Fall zu steigender Streitbereitschaft zwischen den Versicherungen. Es ist also offensichtlich, dass der Bedarf an Sachverständigen ebenfalls wächst. Doch was muss ein Sachverständiger bei der Erstellung eines Gutachtens beachten? Welche Sachverständigen gibt es und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Diese Fragen wurden während des Seminars umfassend behandelt und anhand von praxisnahen Beispielen erklärt. Rechtsanwalt Marcus Büttner brachte den Teilnehmern rechtliche Begriffe, wie „Befangenheit“, näher und erklärte die ordentliche Gerichtsbarkeit. In offenen Fragerunden gab er mit juristischer Fachexpertise noch einmal hilfreiche Hinweise und Tipps für die zukünftige Gutachtenerstellung mit auf den Weg.

Frank Drescher berichtete den Gästen über seine 30.-jährige Erfahrungen als Sachverständiger und die Gutachtenerstellung. Anhand von beschädigten Fahrrädern wurde ein praxisnaher Einblick in die Schadensdiagnose, Tatsachenfeststellung und Gutachtenerstellung gewährt. 

Das Seminar wurde insgesamt als eine sehr gelungene Veranstaltung bewertet und wird mit großer Wahrscheinlichkeit noch mal angeboten werden, da die Nachfrage sehr groß ist und der Bundesinnungsverband möglichst vielen Interessierten die Möglichkeit geben möchte, ihre Expertise auf diesem Gebiet aufzubauen.  

 


Zweirad-Handwerk startet verjüngt in eine Zeit großer Herausforderungen

Mitgliederversammlung fand am 25./26.11.2022 in Oldenburg statt

Während die Mitgliederversammlung noch im vergangenen Jahr nach pandemiebedingten Online-Formaten vorsichtshalber die eigene Verbandsgeschäftsstelle im rheinischen Hilden als Tagungsort vorgezogen hatte, folgte Sie in diesem Jahr der Einladung der Zweirad-Innung im niedersächsischen Oldenburg. Das Team um Obermeister Andreas Denker und Innungsgeschäftsführer Dirk Räker hatte den Teilnehmern ein warmherziges Willkommen bereitet: Treffpunkt am 25.11. bildete das Residenzschloss, von wo aus die Teilnehmer durch die vom Weihnachtsmarkt stimmungsvoll erfüllte Altstadt sachkundig geführt zum Ols-Brauhaus am Hafen spazierten, wo bei einem traditionellen Grünkohlessen der Vorabend seinen gemütlichen Ausklang fand.

Die Mitgliederversammlung am nächsten Tag nahm die aktuelle Branchenentwicklung in den Fokus. Zuerst jedoch hatten die Delegierten Personalentscheidungen zu treffen. Der Ibbenbürener Zweirad-Unternehmer Franz-Josef Feldkämper wurde in seinem Amt als Bundesinnungsmeister bestätigt. Er gehört seit 2013 dem Vorstand an, führt als Obermeister die Innung Steinfurt und steht seit vergangenem Jahr auch dem Landesinnungsverband Nordrhein-Westfalen vor. Als seine Stellvertreter wurden erneut Werner Metzger, Obermeister der Landesinnung Baden-Württemberg, und erstmals Frank Drescher, Obermeister der Innung Lübeck, gewählt.

Neben den erfahrenen Vorstandsmitgliedern Marco Brust (Einzelmitglieder), Oliver Claus (Hessen), Michael Groß (Baden-Württemberg), Hermann Scharlau (NRW), Gunther Schweiger (Niederbayern-Oberpfalz) und Gunther Staß (Saarland) verstärkt erstmals Timo Schriegel das Vorstandsteam. Der 40-jährige Obermeister leitet die Zweirad-Innung Südniedersachsen mit Sitz in Salzgitter. Er hat sein Fahrradgeschäft in Emmerthal und ist Vorsitzender der dortigen Gemeinschaft der Gewerbetreibenden.

Marcus Büttner, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes (BIV), informierte über die Fortschritte bei der Digitalisierung des Prüfungswesens und regte verstärkte Anstrengungen zur bundesweiten Vereinheitlichung von Prüfungsinhalten und Attraktivierung der Ausbildung an. Felix Lindhorst, Bundesinformationsstelle des Zweirad-Handwerk beim BIV, stellte die aktuelle Arbeitswerteliste vor.

Christoph Gatzweiler, Ressortleiter Technik Industrie-Verband Motorrad, gab den Teilnehmern der Versammlung einen Überblick über die technischen Entwicklungen in der motorisierten Zweiradwelt. Auch wenn es hier in den letzten Jahren enorme Veränderungen gab, schloss Gatzweiler seinen Vortrag mit den Worten: „Ein Motorrad wird immer ein Motorrad bleiben!“.

Tim Salatzki, Leiter Technik und Normung beim Zweirad-Industrie-Verband (ZIV), erläuterte die Marktentwicklung im Fahrradbereich. Gerade für die Pedelecs sieht Salatzki innovative Weiterentwicklungen, wie beispielsweise die Vernetzung mit der Umgebung und anderen Fahrzeugen, wie Elektro-Anhänger, die ihr eigenes Gewicht ausgleichen können. Burkard Stork, als Geschäftsführer vor kurzem vom ADFC zum ZIV gewechselt, stellte sich vor und berichtete von der Neuaufstellung des Zweirad-Industrie-Verbandes in Berlin.

Leitfaden Bauteiletausch E-Bikes/Pedelecs

Da E-Bikes / Pedelecs mit CE-Zeichen und einer Tretunterstützung bis 25 km/h unter die Maschinenrichtline fallen und somit die Bauteile nicht ohne weiteres ausgetauscht werden dürfen, herrschte anfangs große Unsicherheit im Handel. Daher haben die Verbände Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und Verbund Service und Fahrrad (VSF) in Zusammenarbeit mit dem Zedler-Institut und dem Bundesinnungsverband Fahrrad (BIV) einen gemeinsamen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes / Pedelecs 25 veröffentlicht, welcher vom Handel dankbar angenommen wurde.

Was Fahrradhändler und -werkstätten an diesen Fahrzeugen verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen, ist seitdem durch den Leitfaden klar geregelt und als Handlungsempfehlung einzustufen.

Ein solcher Leitfaden für den Bauteiletausch steht nun auch für schnelle E-Bikes / Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h, die anders als die oben genannten Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und der EU-Richtlinie 2002/24/E6 oder der EU-Verordnung Nr. 168/2013 unterliegen, zur Verfügung. Verantwortlich für die Erarbeitung dieses Leifadens sind die folgenden Verbände und Firmen: Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).