Zweirad-Handwerk lehnt starre EU-Vorgaben zu Zahlungszielen ab
Die EU plant, in einer Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen zu verbieten. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag würde Zweiradbetriebe stark belasten. Der Bundesinnungsverband hat sich dagegen ausgesprochen und eine Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht.
Lange Zahlungsfristen vermeiden Kredite
Wenn Großkunden Händler zwingen, lange Zahlungsfristen zu akzeptieren, hat das zur Folge, dass sie ihr Geld erst verspätet bekommen. Hier will die EU ansetzen und eine Maximaldauer von 30 Tagen einführen. Allerdings wurde im Gesetzgebungsverfahren völlig außer Acht gelassen, dass lange Zahlungsfristen für den Handel vorteilhaft sein können. Nämlich dann, wenn kleine und mittlere Händler sie mit ihren Lieferanten vereinbaren. In diesem Fall haben sie für die Begleichung der Rechnung mehr Zeit – und sind weniger auf Kredite angewiesen.
Forderung
„Wir verlangen, dass es weiterhin möglich sein muss, mit Lieferanten längere Zahlungsfristen als 30 Tage zu vereinbaren“ fasst Bundesinnungsmeister Franz-Josef Feldkämper die Position des Zweirad-Handwerks zusammen. Darüber hinaus lehnt die Branchenorganisation die im Verordnungsentwurf geplante Behörde ab, die die Einhaltung von Zahlungsfristen kontrollieren soll. „Wir brauchen keine neue Behörde und erst recht keine Überwachung unbescholtener Händler“, so Feldkämper weiter.
Die Zweiradmechaniker-Innung Süd-Niedersachsen konnte am 18. August endlich wieder zur traditionellen Freisprechungsfeier zusammenkommen, nachdem die letzten Jahre geprägt waren von besonderen Herausforderungen. Die Feierlichkeit fand bei der Firma Hermann Hartje KG in Hoya statt, die als Gastgeber fungierte.
Geschäftsführer Dirk Zwick zeigte sich hoch erfreut über die Gelegenheit, die Freisprechungsveranstaltung an ihrem Standort ausrichten zu dürfen. Zwick betonte: „Als uns die Innung angefragt hat, ob wir für dieses Großevent zur Verfügung stehen, haben wir sofort zugesagt. Für uns ist dies eine Selbstverständlichkeit, da wir selbst Ausbildungsbetrieb sind. Es gehört für uns nicht nur zur sozialen Verantwortung eines Arbeitgebers, sondern ist auch ein gesellschaftlicher Beitrag. Wir freuen uns sehr, dass die Freisprechung hier stattfinden konnte.“
Im Rahmen der festlichen Zusammenkunft wurden insgesamt über 200 ehemaligen Auszubildende aus den Jahrgängen seit 2020 freigesprochen und erhielten ihre wohlverdienten Gesellenbriefe. Die Freisprechung markiert nicht nur einen Meilenstein im Werdegang der jungen Fachkräfte, sondern symbolisiert auch den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildungen in einer sich wandelnden Branche.
Timo Schriegel, Obermeister der Zweiradmechaniker-Innung Süd-Niedersachsen, drückte seine Begeisterung darüber aus, dass nach einer Zeit der Unsicherheit und Veränderungen durch die Pandemie wieder eine Präsenz-Freisprechung möglich war. Er betonte die Bedeutung qualifizierter Fachkräfte für die Branche und unterstrich, wie diese Absolventen dazu beitragen werden, die Entwicklungen und Innovationen im Bereich der Mobilität zu begleiten. Herr Schriegel verwies auf die Verschiebung der Anzahl von Auszubildenden hin, die den aktuellen Marktgegebenheiten und dem Fahrradmarkt-Trend folgt.
Heidi Kluth, Vizepräsidentin der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, hob hervor, dass die frischgebackenen Gesellen trotz fortschreitender Künstlicher Intelligenz gute Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt haben würden. Das Handwerk, so Kluth, sei von unersetzlicher Bedeutung für die Gesellschaft und habe sich über die Jahre immer wieder bewährt und erneuert.
Burkhard Stork, Vorsitzender des Zweirad-Industrie-Verbands e. V., äußerte sich optimistisch über die Zukunft der Absolventen und deren vielfältige Möglichkeiten bei Fahrradläden, -herstellern und Serviceunternehmen. Er hob die zunehmende Komplexität und Qualität der heutigen Fahrräder hervor und betonte, wie entscheidend gut ausgebildete Fachkräfte sind, um diese Entwicklungen voranzutreiben. Die steigende Nutzung von Fahrrädern als Teil der Mobilitätswende sei bereits spürbar.
Frank Drescher, stellvertretender Bundesinnungsmeister des Verbands des Zweirad-Handwerks, hob die wachsende Bedeutung von E-Bikes hervor und betonte die kontinuierliche Weiterentwicklung und Innovation in der Branche. Er bezeichnete die Freisprechung als eine verdiente Anerkennung für die Gesellen, die nun mit ihren erweiterten Fähigkeiten einen wertvollen Beitrag zur Branche leisten können.
Die Freisprechungsfeier der Zweiradmechaniker-Innung Süd-Niedersachsen war nicht nur ein bedeutendes Ereignis für die Absolventen, sondern auch ein Zeichen für den zukünftigen Erfolg und die Innovationskraft des Zweiradhandwerks in einer sich stetig verändernden Mobilitätslandschaft.
Was dürfen Fahrradwerkstätten an E-Bikes (Pedelecs / E-Bike 25 und schnelle S-Pedelecs / E-Bike 45) verändern und bei welchen Bauteilen und bei welchem Zubehör braucht es gegebenenfalls die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter? Schon seit 2015 beschäftigt sich die Fahrradbranche intensiv mit dem Thema und hat zuletzt 2018 Handlungsempfehlungen herausgegeben. Zum Beginn der Fahrradsaison 2023 war es wieder Zeit für eine Aktualisierung. Führende Institute und Verbände haben in einer Arbeitsgruppe die Empfehlungen angepasst, um Fahrradwerkstätten, aber auch Verbrauchern Orientierung und Sicherheit zu geben.
Teiletausch bei E-Bikes muss besonderen Anforderungen genügen
Sowohl der Austausch von Verschleißteilen als auch individuelle Anpassungen sind bei Fahrrädern schon lange eine Selbstverständlichkeit. Bei E-Bikes gilt es genauer hinzuschauen. Hier dürfen bestimmte Bauteile nicht ohne Weiteres getauscht werden. Ein Grund ist, dass E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h die Anforderungen der EU-weit erforderlichen CE-Konformität erfüllen müssen. Dieses Zertifikat gibt Verbrauchern die Sicherheit, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Werden Teile ausgetauscht oder neu montiert, die potenziell die Haltbarkeit beeinträchtigen oder das Fahrverhalten verändern, kann dies zum Erlöschen der CE-Konformität und dem Verlust der Gewährleistung des Herstellers führen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern darüber hinaus schnelle E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h (E-Bike 45 / S-Pedelecs). Sie gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen damit besonders strengen Bestimmungen. Ähnlich wie bei Motorrädern oder Pkw gibt es hier sehr konkrete Vorgaben des Gesetzgebers.
Um Sicherheit bei diesem komplexen Thema zu geben, haben führende Institute und Verbände ihre Fachexpertise in eine „Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs“ eingebracht. In zwei Tabellen für E-Bike 25 (Pedelec) und die schnelle Klasse der E-Bike 45 (S-Pedelec) wird der Austausch von Bauteilen in verschiedene Kategorien behandelt. Die Kernpunkte:
E-Bike 25 (Pedelec / EPAC)
E-Bike 45 (schnelle S-Pedelecs)
Anders als E-Bike 25 gelten schnelle E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis max. 45 km/h als Kraftfahrzeuge. Sie unterliegen entweder der EU-Richtlinie 2002/24/EG oder der EU-Verordnung Nr. 168/2013. Wie bei anderen Kraftfahrzeugen gelten hier strenge Regeln.
Im Einzelnen werden in der Liste folgende Kategorien bzw. Themen behandelt:
Bauteile, die nicht in der Liste aufgeführt sind, dürfen nur gegen Originalbauteile des Fahrzeug- und/oder Bauteileherstellers ausgetauscht werden. Vor Arbeiten an den Fahrzeugen sind zudem grundsätzlich die Angaben in den Herstellerpapieren zu prüfen.
Zitate zum Zweck des Leitfadens
„Mit dem vorliegenden Leitfaden zum Teiletausch bei E-Bikes wollen wir in erster Linie den Werkstätten, aber auch den Verbrauchern eine klare Orientierung geben und im Sinne der Sicherheit aller Beteiligten auf breiter Basis informieren, bzw. sensibilisieren“, so die mitwirkenden Institute und Verbände. Vielfach sei nicht klar, worauf man beim Tausch unbedingt achten sollte und was problemlos sei. Bei den Vorgaben der Hersteller und des Gesetzgebers gehe es darum, die Sicherheit im dauerhaften Gebrauch zu gewährleisten. „Die Dauerbelastungen bei E-Bikes sind teilweise um ein Vielfaches höher als bei einem Fahrrad. Zugelassene Teile sind dementsprechend getestet und freigegeben.“ Besondere Aufmerksamkeit erfordern zudem schnelle E-Bikes 45 / S-Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h, die als Kraftfahrzeuge gelten.
Mitwirkende Institute und Verbände:
An der Arbeitsgemeinschaft Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs sind folgende Institute und Verbände beteiligt: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut, Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).
Aktualisierte Arbeitswerte-Liste mit neuer Kategorie
Der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk hat zum Saisonstart die neue Arbeitswerteliste veröffentlicht. Im Dezember letzten Jahres tagte der Arbeitskreis „Arbeitswerte-Liste“, ein Zusammenschluss der Wirtschaftsverbände ZIV , VSF, VDZ und BIV, in der VDZ Verbandsgeschäftsstelle in Bielefeld und diskutierte über die anstehenden Aktualisierungen und die Weiterentwicklung.
Neben Anpassungen der Arbeitszeiten wurde auch eine neue Kategorie geschaffen: Lastenräder werden ab sofort als Zeitaufschlag in einer gesonderten Kategorie geführt. Die Wartung von Lastenrädern ist aufgrund ihrer Größe und Ausprägungsvielfalt meist deutlich umfangreicher und beansprucht daher mehr Zeit, als die Wartung anderer Räder. Die Zeiten wurden auf Basis der letzten Händler- und Herstellerumfrage mit Lastenradspezialisten abgestimmt.
Die AW-Liste ist eine unverbindliche Orientierungshilfe für Werkstätten, Händler und Sachverständige und unterstützt bei der Rechnungserstellung und der Erstellung von Kostenvoranschlägen.
Die Änderungen zum neuen Kaufrecht ab 2022 haben eine Anpassung der AGB erforderlich gemacht. Infos und Downloads finden Sie hier.
Mitgliedsbetriebe haben die Möglichkeit die Sonderausgabe direkt bei uns zu bestellen, gerne per E-Mail an: krueger@kfz-nrw.de
Es können sowohl Einzelexemplare als auch mehrere Ausgaben bestellt werden (jeweils zzgl. Mwst. Verpackung und Versandkosten)
Einzelausgabe: 1,30 Euro
Ab 100 Stück: 1,10 Euro pro Stück
Ab 200 Stück: 1.00 Euro pro Stück
Ab 300 Stück: 0,90 Euro pro Stück
Gewerbespezifische Informationsstelle
Seit dem 1. April 2016 verfügt der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (BIV) über eine Gewerbespezifische Informationstransferstelle (GIT). Mit der Einrichtung dieser Stelle verfolgt der BIV das Ziel, seine Betreuungskapazitäten weiter zu verbessern und Kompetenzen stetig zu steigern.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Da E-Bikes / Pedelecs mit CE-Zeichen und einer Tretunterstützung bis 25 km/h unter die Maschinenrichtline fallen und somit die Bauteile nicht ohne weiteres ausgetauscht werden dürfen, herrschte anfangs große Unsicherheit im Handel. Daher haben Ende 2015 die Verbände Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und Verbund Service und Fahrrad (VSF) in Zusammenarbeit mit dem Zedler-Institut und dem Bundesinnungsverband Fahrrad (BIV) einen gemeinsamen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes / Pedelecs 25 veröffentlicht, welcher vom Handel dankbar angenommen wurde.
Was Fahrradhändler und -werkstätten an diesen Fahrzeugen verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen, ist seitdem durch den Leitfaden klar geregelt und als Handlungsempfehlung einzustufen.
Ein solcher Leitfaden für den Bauteiletausch steht nun auch für schnelle E-Bikes / Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h, die anders als die oben genannten Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und der EU-Richtlinie 2002/24/E6 oder der EU-Verordnung Nr. 168/2013 unterliegen, zur Verfügung. Verantwortlich für die Erarbeitung dieses Leifadens sind die folgenden Verbände und Firmen: Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).